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Verbindlicher Produktrahmen

Zweckbestimmung

Fassung: 2026-07-30

Wofür Zifferlotse bestimmt ist

Zifferlotse ist eine administrative Abrechnungs-, Kodier-, Such- und Lernhilfe für beruflich qualifizierte Nutzerinnen und Nutzer in Arztpraxen und vergleichbaren Gesundheitsorganisationen. Das Produkt unterstützt dabei, Einträge aus EBM, GOÄ und OPS zu finden, Quellen und Datenstände zu prüfen, administrative Abläufe zu strukturieren und unverbindliche Rechen- oder Arbeitsentwürfe vorzubereiten.

Vorgesehene Nutzer

Vorgesehen sind Ärztinnen und Ärzte, Abrechnungsfachkräfte, Praxismanagement, Medizinische Fachangestellte und andere ausdrücklich berechtigte berufliche Nutzer. Die Ergebnisse setzen fachliche Kenntnisse und eine eigenständige Prüfung der Originalquellen voraus.

Wofür Zifferlotse nicht bestimmt ist

  • Diagnose oder Erkennung einer Erkrankung,
  • medizinische Indikationsstellung,
  • Auswahl, Empfehlung oder Steuerung einer Therapie,
  • Überwachung eines Krankheitsverlaufs,
  • klinische Risikoentscheidung oder Entscheidung für einzelne Patientinnen und Patienten,
  • automatische, rechtsverbindliche Festlegung einer Abrechnung,
  • Rechts-, Steuer- oder Erstattungsberatung.
Keine Patientendaten eingeben

Zifferlotse benötigt keine Namen, Geburtsdaten, Befunde, Patientennummern oder sonstigen Gesundheitsdaten. Die Eingabe solcher Daten ist nicht vorgesehen und nicht gestattet.

Verantwortung und Prüfung

Vorschläge und Berechnungen sind nicht verbindlich. Vor einer Abrechnung oder Vereinbarung müssen insbesondere Leistungsinhalt, Dokumentation, Ausschlüsse, Nebeneinanderberechnung, Qualifikation, Versorgungsweg, Schwellenwerte und aktueller Katalogstand durch fachlich verantwortliche Personen geprüft werden.

Änderungskontrolle

Neue Produktfunktionen werden vor ihrer Veröffentlichung darauf geprüft, ob sie innerhalb dieser Zweckbestimmung bleiben. Eine Funktion, die medizinische Informationen für patientenbezogene Diagnose- oder Therapieentscheidungen verarbeitet, darf nicht ohne eine vorherige eigenständige regulatorische Bewertung freigegeben werden.

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